CapitalPath Weekly

Noch offen vor 2027: Was beim Altersvorsorgedepot feststeht

Rund 90 Tage vor dem Produktstart am 1. Januar 2027: was beim Altersvorsorgedepot in Gesetz und amtlichen FAQ feststeht und was noch offen ist, vor allem beim öffentlich organisierten Standarddepot. Orientierung, keine Empfehlung.

Nilesh Kulkarni · CapitalPath

Aktualisiert

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Abstrakte Illustration: ein Kalenderraster über einer Zeitlinie, das letzte Feld ist markiert.

Warum das zählt

Update, 20. Oktober 2026: Verträge für das Altersvorsorgedepot lassen sich nach aktuellem Stand ab Januar 2027 abschließen. Auf die Warteliste geht es schon jetzt. Mehr dazu steht auf der Seite zum Altersvorsorgedepot.

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter laut Bundesregierung und BMF die neuen Altersvorsorgeprodukte anbieten. Bis dahin sind es noch rund 90 Tage. Das Altersvorsorgereformgesetz ist bereits in Kraft, zertifizierte Neuverträge gibt es aber noch nicht zu kaufen.

Wer den Rahmen verstehen möchte, bevor eine Entscheidung ansteht, sollte drei Dinge auseinanderhalten: was in Gesetz und amtlichen FAQ bestätigt ist, was das Gesetz zwar vorsieht, aber noch nicht ausgestaltet hat, und was sich erst am Markt entwickelt. Eine Lücke fällt dabei besonders auf. Die Verordnung, mit der die Bundesregierung einen öffentlichen Träger für ein Standarddepot Altersvorsorge beauftragen kann, liegt laut BMF-FAQ derzeit noch nicht vor.

Was sich geändert hat

  • BESTÄTIGT

    Das Altersvorsorgereformgesetz ist in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 156; verkündet am 29.05.2026, ausgefertigt am 26.05.2026). Laut den FAQ der Bundesregierung (01.06.2026) und des BMF (05.05.2026) können Anbieter die neuen Produkte der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Für das Standarddepot Altersvorsorge nennt das BMF folgende Eckpunkte: Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent, zwei vorvertraglich festgelegte Investmentvermögen und eine schrittweise Umschichtung in den risikoärmeren Fonds vor Beginn der Auszahlungsphase, sofern keine andere Aufteilung gewünscht wird. Zulagen laut BMF und Bundesregierung: bis zu 540 € Grundzulage (50 Cent auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent auf die nächsten 1.440 € bis 1.800 €), eine Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind bei 300 € Eigenbeitrag sowie einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Eingezahlt werden können höchstens 6.840 € im Jahr, davon sind bis zu 1.800 € zulagefähig. Neu unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem Selbstständige mit Einkünften nach § 15 bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz; ab 2027 gibt es keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell. Ausdrücklich heißt es in der BMF-FAQ, die Verordnung für einen öffentlichen Träger eines Standarddepot-Vertrags „liegt derzeit noch nicht vor“.

  • VORGESCHLAGEN

    Das Gesetz ermöglicht es, dass ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbietet, und zwar nach denselben Kriterien wie privat angebotene Standardprodukte (BMF-FAQ). Für die konkrete Beauftragung braucht es eine Verordnung der Bundesregierung. Die Bundestags-Kurzmeldung hib 540/2026 (01.07.2026) fasst die Antwort 21/6726 auf die Kleine Anfrage 21/6412 zusammen: Das BMF sei innerhalb der Bundesregierung und mit möglichen Trägern im Gespräch, die Anforderungen an den Träger seien komplex, und die Abstimmungen zur Umsetzung seien noch nicht abgeschlossen. Einen konkreten Träger oder einen Zeitplan nennt die Meldung nicht.

  • NOCH IN ENTWICKLUNG

    Zertifizierte neue Produkte sind noch nicht erhältlich; der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Der öffentliche Standarddepot-Träger und die dazugehörige Verordnung bleiben nach den genannten amtlichen Quellen offen. Neuere amtliche Festlegungen werden hier nicht unterstellt. Aus der Branche (nicht amtlich): Laut der IVFP-Anbieterbefragung (11.05.–08.07.2026, n=50) planen 72 Prozent der teilnehmenden Unternehmen mindestens ein Produkt; viele rechnen erst im September/Oktober oder später mit Produktunterlagen. Das ist eine Branchenumfrage und keine Angabe der Bundesregierung.

Wen es betreffen kann

Wichtig ist das für Haushalte, die den ab 2027 geplanten Rahmen der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge einordnen möchten, darunter Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die künftig unmittelbar förderberechtigt sein sollen. Auch wer einen Riester-Vertrag hat, findet in den FAQ Antworten: Dort stehen der Bestandsschutz und die Möglichkeit, später in die neue Fördersystematik zu wechseln. Ein Abschluss oder Wechsel ist damit jetzt noch nicht fällig. Für die Basisrente (Rürup) gilt: Eine Übertragung in den neuen privaten Altersvorsorgevertrag ist laut BMF-FAQ nicht vorgesehen. All das beschreibt den Stand von Gesetz und FAQ und ist keine Einschätzung einer individuellen Lage.

Worauf lässt sich achten?

  • Welche Aussagen stammen aus dem Gesetz und den FAQ von BMF und Bundesregierung, und welche aus Branchenumfragen oder der Presse?
  • Was bedeutet „Standarddepot Altersvorsorge“ (Kostengrenze, zwei Fonds, Umschichtung) im Vergleich zu einem freien Altersvorsorgedepot oder einem Garantieprodukt?
  • Wie hängt die Zulage vom Eigenbeitrag ab, und wo enden die Zulagefähigkeit (höchstens 1.800 €) und die Einzahlung (höchstens 6.840 €)?
  • Spielt der öffentliche Standarddepot-Träger für die eigene Orientierung eine Rolle, oder reicht vorerst der Rahmen für private Standardprodukte ab 2027?
  • Welche Fragen zur eigenen Förderberechtigung (etwa bei Selbstständigkeit, Versorgungswerk oder bestehendem Riester-Vertrag) sollten vor einer Entscheidung geklärt sein, ohne künstliche Eile, solange Neuverträge noch nicht greifen?

Einordnung von CapitalPath

CapitalPath versteht das Altersvorsorgedepot als rechtlichen und förderrechtlichen Rahmen, nicht als Verkaufsangebot. Rund 90 Tage vor dem Produktstart liegt der Nutzen in der Klarheit: Vieles steht in Gesetz und FAQ fest, die Verordnung für den öffentlichen Träger und zertifizierte Produkte stehen dagegen noch aus. Deshalb bleibt es bei der Reihenfolge, zuerst den Stand zu verstehen (bestätigt, vorgeschlagen, noch in Entwicklung) und dann die passenden Fragen zu stellen. Solange Markt und Verordnung noch nachziehen, gibt es keinen Grund, Eile zu erzeugen. Orientierung kommt vor der Entscheidung.

Weiterdenken

Quellen und Primärdokumente

Hinweis zur Erstellung

Dieser Inhalt kann mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt sein.

Kurz zur Einordnung

Dies ist allgemeine Information und Orientierung, keine individuelle Beratung.

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