Altersvorsorge 2027

Ab 2027 verändert sich die geförderte private Altersvorsorge.

Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung stärker mit dem Kapitalmarkt — mehr Auswahl, mehr Schwankungsrisiko. Die erste Frage ist nicht „Welches Produkt?“, sondern: Was ändert sich im Rahmen?

Vorbereitung auf 2027

Die neue geförderte private Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027. CapitalPath ordnet die Systematik ein — ohne Produktauswahl auf dieser Seite.

Stand
Nächste inhaltliche Prüfung
etwa 23. November 2026

Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Angebote der Anbieter noch in der Umsetzung.

Stilisierte Grafik: Schichten und Jahreszahl 2027 — Symbol für die Reform der geförderten Altersvorsorge.

Stand: Oktober 2026

Abschluss ab Januar 2027. Die Warteliste ist schon offen.

Wer auf der Warteliste steht, wird für ein Gespräch kontaktiert, sobald Verträge abgeschlossen werden können. Dieses Gespräch klärt, ob und in welcher Form das Altersvorsorgedepot passt. Ein Termin lässt sich auch direkt buchen.

Auf die WartelisteTermin buchen (öffnet in neuem Tab)

Die Warteliste läuft per E-Mail an growth@capitalpath.de, Termine über Calendly. Kein Formular und kein Produktantrag auf dieser Website.

Reform

Was sich ab 2027 ändert

Das Altersvorsorgereformgesetz ist am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Neue Verträge beginnen ab dem 1. Januar 2027; ab dann sind Neuabschlüsse nur noch in den neuen Produkten möglich. Die Riester-Rente wird für das Neugeschäft abgelöst, bestehende Verträge behalten Bestandsschutz.

  • Altersvorsorgedepot

    Neben Garantieprodukten wird ein gefördertes Depot ohne Kapitalgarantie möglich. Beiträge und Zulagen fließen in eine gesetzlich begrenzte Anlageliste.

  • Zulage am Beitrag

    Grundzulage beitragsproportional: 50 % auf die ersten 360 € eigene Beiträge im Jahr, danach 25 % bis 1.800 €. Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag entfällt; unter 120 € im Jahr entfällt die Zulage.

  • Drei Formen

    Garantieprodukt, Altersvorsorgedepot und Standarddepot teilen denselben Förderrahmen. Keine Form ist pauschal „am besten“.

Gegenüberstellung des gesetzlichen Rahmens — keine Politik- oder Produktbewertung.

Bis Ende 2026

Ab 1. Januar 2027

Bild

Geförderte Privatvorsorge ist für viele Riester, oft mit Beitragsgarantie.

Neue Verträge können ein Depot ohne Kapitalgarantie sein. Garantieprodukte bleiben möglich.

Zulage

Volle Zulage hing am Mindesteigenbeitrag nach Vorjahreseinkommen.

Zulage am eigenen Beitrag bis zur Obergrenze. Unter 120 € im Jahr entfällt sie.

Neu & Bestand

Laufende Verträge bleiben Bestand.

Keine neuen Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell. Bestand kann weiterlaufen oder wechseln — nicht zwingend.

Drei Wege

Garantieprodukt, Altersvorsorgedepot, Standarddepot

Dieselben Förderregeln, drei Vertragsformen. Keine Form sagt eine Fondsentwicklung voraus.

Garantieprodukt

Wenn ein Mindestkapital zum Beginn der Auszahlung im Vordergrund steht.

  • Mindestkapital zu Beginn der Auszahlung: 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen — keine Rendite.
  • Ein Teil muss der Zusage entsprechend angelegt sein; darüber kann schwanken.

Altersvorsorgedepot

Wenn Schwankungen getragen werden und stärkere Kapitalmarktorientierung gewünscht ist.

  • Keine Kapitalgarantie. Zulässig sind bestimmte Fonds (u. a. OGAW bis Risikoklasse 5) und bestimmte Euro-Anleihen.
  • Anlagen wählt der Anbieter, sofern der Vertrag keine Auswahl vorsieht. Der Wert kann fallen.

Standarddepot

Wenn eine einfache Form mit gesetzlichen Vorgaben genügt.

  • Zwei Fonds, Umschichtung vor der Auszahlung, Effektivkosten höchstens 1,0 % — Obergrenze, kein Ertragsversprechen.

Orientierung aus dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, ab 1. Januar 2027. Kein Angebot. Ausschließlichkeitsvermittler der ERGO Beratung und Vertrieb AG — diese Seite stellt keinen ERGO-Tarif vor.

Wege im Vergleich auf der Seite zur privaten Altersvorsorge

So geht es vor → — Erst verstehen. Dann entscheiden.

Förderrechner

Zulage rechnen — getrennt von Wertentwicklung

Rechner im Browser, ohne Speicherung persönlicher Daten. Zulage nach verkündetem Gesetz ab Beitragsjahr 2027. Der Tab „Entwicklung“ zeichnet einen illustrativen Verlauf — Förderung ist keine Rendite.

Förderung ist keine Rendite.

Zulage rechnen — getrennt von Wertentwicklung
Eigener Beitrag im Monat

Szenarien

  • Eigene Beiträge
  • Grundzulage
  • Kinderzulage
Eigene Beiträge
1.800 €
Grundzulage
540 €
Kinderzulage
0 €
Einmaliger Bonus
0 €
Jährlich in die Vorsorge
2.340 €

Illustrative Steuerwirkung

Aus — kein Steuersatz hinterlegt.

Grundzulage § 84 EStG: 50 % bis 360 €, danach 25 % bis 1.800 € (max. 540 €). Kinderzulage § 85: 100 % der eigenen Beiträge, max. 300 € je Kind. Mindesteigenbeitrag § 86: 120 €. BGBl. 2026 I Nr. 156.

Zulage und Wertentwicklung

Die Grundzulage wird dem Vertrag gutgeschrieben — kein Zinssatz und kein Kursgewinn.

„Rund 40 %“ im Beispiel beschreibt Zulage geteilt durch Netto-Eigenaufwand unter gesetztem Steuersatz — keine Marktrendite.

Beispiel

150 € im Monat

Grundzulage 540 €

1.800 € eigene Beiträge im Jahr. Bei einem hier nur gesetzten Grenzsteuersatz von 42 % zusätzlich 442,80 € Steuererstattung. Rund 40 % meint die Zulage geteilt durch den Netto-Eigenaufwand. Das ist keine Rendite.

Annahmen. 150 × 12 = 1.800. Zulage: 50 % von 360 € = 180 €, plus 25 % von 1.440 € = 360 €, zusammen 540 €. Zusätzliche Erstattung: (1.800 + 540) × 42 % − 540 = 442,80 €. Netto-Eigenaufwand: 1.800 − 442,80 = 1.357,20 €. 540 / 1.357,20 ≈ 39,8 %, gerundet rund 40 %. 42 % sind eine gesetzte Rechengröße, nicht ein persönlicher Satz und nicht ein Satz von CapitalPath. Ohne Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderzulage. Keine Steuerberatung, keine Wertentwicklung, keine Zusage.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für die eigenen Zahlen: Steuerberater.

Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Prognose, keine Garantie, keine Beratung. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Eingaben werden nicht gespeichert.

Risiko & Auszahlung

Garantie, Markt und spätere Leistung

Mehr Garantie bindet Kapital; mehr Markt bedeutet mehr Verlaufsrisiko. Die Auszahlung folgt gesetzlichen Lebensphasen — nicht dem Tagesgeldmodell.

Mehr GarantieMehr Kapitalmarkt
  1. 01

    100 %

    Mindestkapital zu Beginn der Auszahlung: eingezahlte Beiträge inkl. Zulagen.

  2. 02

    80 %

    Mindestens 80 % — Mindestkapital, keine Rendite.

  3. 03

    Standarddepot

    Keine Kapitalgarantie; zwei Fonds, Umschichtung, Effektivkosten max. 1,0 %.

  4. 04

    Altersvorsorgedepot

    Keine Garantie; zulässige Fonds und Anleihen. Wert kann fallen.

Position eines Produkts hängt vom Vertrag ab — hier nur die gesetzlichen Formen.

Auszahlung nicht vor dem 65. Lebensjahr (Ausnahmen bei früherer gesetzlicher Altersleistung), nicht erstmals nach dem 70. Fehlt eine Vereinbarung, beginnen neue Verträge mit 65.

  1. 01

    Kapital

    Höhe aus Beiträgen, Zulagen, Kosten und Marktverlauf — hier nicht beziffert.

  2. 02

    Bis 30 %

    Zu Beginn bis zu 30 % außerhalb der Monatsleistung — Obergrenze, keine Empfehlung.

  3. 03

    Rente oder Plan

    Lebenslange Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85. Versteuert wird erst die Auszahlung, mit dem persönlichen Steuersatz im Alter.

Keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. BMF: Leistungen aus privaten Riester-Verträgen sind für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei.

Verträge & Kreis

Riester-Bestand, Familie, Berechtigung

Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Neue Verträge gibt es ab 2027 nur noch in den neuen Produkten. Ein Altersvorsorgedepot kann ab Januar 2027 als Neuvertrag abgeschlossen werden. Ob und wie ein bestehender Riester-Vertrag geändert oder übertragen werden kann, wird im Beratungstermin individuell geprüft.

Nicht vorschnell kündigen oder wechseln.

01

Behalten

Bestandsschutz: Der Vertrag kann wie gewohnt mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.

02

Neue Förderung

Per Erklärung gegenüber dem Anbieter nur in die neue Förderung wechseln; die übrigen Konditionen bleiben. Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht möglich.

03

Neuer Vertrag

Wechsel in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen. Laut BMF endet mit einem Neuvertrag der Bestandsschutz des Altvertrags.

Je nach Beitrag kann die Zulage nach bisherigem Recht höher ausfallen als nach neuem. Kündigung kann Förderung zurückfordern; Garantie, Kosten und Steuer vor jeder Auflösung prüfen.

Beratungstermin buchen (öffnet in neuem Tab)

Einzelprüfung bestehender Riester-Verträge im Beratungstermin über Calendly.

Kinderzulage und Frühstart-Rente

Im Gesetz

Ab Beitragsjahr 2027: Kinderzulage 100 % der eigenen Beiträge, max. 300 € je Kind mit festgesetztem Kindergeld; volle 300 € brauchen mindestens 300 € eigene Beiträge. Unter 120 € entfällt auch die Kinderzulage.

Vorhaben

Frühstart-Rente: geplante Einführung laut BMF — kein feststehender Zahlbetrag auf dieser Seite. Verordnung und Start offen.

Zur Kindervorsorge

Wer kann gefördert werden?

Bisher Begünstigte bleiben im Kreis — u. a. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Auszubildende, nicht befreite Minijobber), Beamte, Berufssoldaten und Landwirte. Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG und Steuererklärung können hinzukommen, wenn das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen nach Zustimmung zur Datenübermittlung. Mittelbar Berechtigte: Grundzulage max. 175 €, abhängig vom unmittelbar Berechtigten.

Förderberechtigung folgt den gesetzlichen Merkmalen — nicht automatisch für jede Selbstständigkeit.

Stand & Quellen

Bekannt, offen, nachziehen

Verkündetes Gesetz, BMF-/Regierungs-FAQ und Anbieterinformation zum Abschlusstermin. Lücken werden nicht geraten.

Bekannt

  • Altersvorsorgereformgesetz: Ausfertigung 26. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 156; neue Produkte ab 1. Januar 2027.
  • Abschluss neuer Verträge ab Januar 2027 (Anbieterinformation, Stand Oktober 2026).
  • Formen: Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie, Garantieprodukt 80 %/100 %, Standarddepot (Effektivkosten max. 1,0 %).
  • Grundzulage beitragsproportional; Mindesteigenbeitrag 120 €; Auszahlung mit bis zu 30 % Kapital zu Beginn.

Noch offen

  • Zertifizierte Anbieterprodukte, Fondsauswahl, Preise jenseits der Standarddepot-Obergrenze.
  • Verordnung zum öffentlich getragenen Standarddepot (BMF: noch nicht vorliegend).
  • Frühstart-Rente: Betrag und Starttermin.
  • Änderung oder Übertragung bestehender Riester-Verträge: Einzelfallprüfung im Beratungstermin.

Nächste inhaltliche Prüfung etwa 23. November 2026.

Nilesh Kulkarni, Einzelgewerbe, Ausschließlichkeitsvermittler gemäß § 34d Abs. 7 GewO. CapitalPath ist Vermittlungsplattform, keine ERGO-Gesellschaft.

Stay tuned

Seite wird mitgezogen

Anbieter und Konditionen reifen — Erinnerung optional, kein Newsletter.

Erinnerung in zwei Monaten (Kalenderdatei)

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Zertifizierter Altersvorsorgevertrag ohne Kapitalgarantie; Anlage in gesetzlich gelistete Fonds und bestimmte Euro-Anleihen. Geförderte Privatvorsorge — kein freies Depot.

Wann startet das Angebot?

Neue Verträge beginnen ab 1. Januar 2027; ab dann sind Neuabschlüsse nur noch in den neuen Produkten möglich. Ob jeder Anbieter zum Stichtag bereit ist, ist offen.

Kann heute schon ein Altersvorsorgedepot abgeschlossen werden?

Heute noch nicht. Ein Abschluss ist ab Januar 2027 möglich (Stand: Oktober 2026). Bis dahin ist ein Platz auf der Warteliste möglich; es folgt ein Gespräch, sobald Verträge abgeschlossen werden können. Auf dieser Seite gibt es keinen Antrag. Das Gespräch klärt, ob und in welcher Form das Altersvorsorgedepot passt.

Kann das Altersvorsorgedepot überall abgeschlossen werden?

Ja. Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer können es anbieten, und abschließen lässt es sich bei jedem dieser Anbieter. Der gesetzliche Rahmen ist überall derselbe. Unterschiede liegen in der Auswahl der ETFs und Fonds, in den Kosten und darin, wie gut die Anlage zur eigenen Lage passt: Alter, Jahre bis zur Rente, Umgang mit Schwankungen, ein bestehender Riester-Vertrag. Eine passende Auswahl braucht Zeit, Vergleich und Sachkenntnis. Bei CapitalPath gibt es dafür ein persönliches Gespräch, in dem ETFs und Fonds für die jeweilige Situation ausgewählt werden.

Was ändert sich gegenüber Riester?

Beitragsproportionale Zulage statt einkommensabhängigem Mindesteigenbeitrag; Depot ohne Kapitalgarantie möglich. Ab 2027 keine neuen Verträge mehr im alten Riester-Modell.

Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestandsschutz: Der Vertrag kann mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Nach BMF-FAQ sind auch ein Wechsel nur in die neue Förderung oder in einen Neuvertrag möglich — nicht Pflicht, Kosten möglich. Ob und wie ein bestehender Vertrag geändert oder übertragen werden kann, wird im Beratungstermin individuell geprüft.

Wie funktioniert die Förderung?

50 % auf die ersten 360 € eigene Beiträge, danach 25 % bis 1.800 € (max. 540 € Grundzulage). Kinderzulage max. 300 € je Kind. Unter 120 € entfällt die Zulage.

Wie werden Erträge und Auszahlungen besteuert?

In der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Vertrag nicht besteuert. Besteuert wird nachgelagert: die Auszahlung im Alter, mit dem persönlichen Steuersatz. Keine Steuerberatung.

Kann vor der Rente Geld entnommen oder vererbt werden?

Vor Rentenbeginn nur in gesetzlich geregelten Fällen, etwa für selbst genutztes Wohneigentum. Andere Auszahlungen gelten als schädliche Verwendung: Die Förderung wird zurückgefordert. Vererbbar ist das Guthaben, die Förderung ist dann zurückzuzahlen — außer bei Übertragung auf einen Vertrag des überlebenden Ehepartners.

Ist die Förderung eine Rendite?

Nein. Zuschuss auf den Beitrag — getrennt von Marktentwicklung, die fallen kann.

Kann der Wert sinken?

Ja ohne Garantie. Auch oberhalb einer Garantie kann der nicht garantierte Teil schwanken.

Was ist das Standarddepot?

Einfache Altersvorsorgedepot-Form: zwei Fonds, Umschichtung vor Auszahlung, Effektivkosten max. 1,0 %. Öffentlich getragenes Standarddepot per Verordnung noch offen (BMF).

Was ist noch nicht final?

Konkrete Anbieterangebote, Fondspakete, Preise außerhalb der 1,0 %-Grenze, Frühstart-Rente als Leistung. Gesetzlicher Rahmen ist verkündet.

Termin

Abschluss ab Januar 2027. Auf die Warteliste geht es schon jetzt.

Ein Gespräch vorab klärt, ob und in welcher Form das Altersvorsorgedepot passt. Für die Warteliste genügt eine E-Mail; ein Termin geht auch über Calendly, Anruf oder WhatsApp wie auf der Kontaktseite. Kein Formular, kein Produktantrag.

Stand: Oktober 2026. Gespräche sind schon vor dem Start buchbar.