Lücke und lebenslange Rente
Selbstständige oder geringe gesetzliche Rente: eine lebenslange Zusatzrente kann relevant sein. Der Steuervorteil ist der zweite Satz.
Aufbauen
Beiträge können unter Bedingungen als Sonderausgaben absetzbar sein. Das Kapital bleibt bis zur Rente gebunden; die Auszahlung erfolgt als monatliche lebenslange Rente. Die erste Frage ist nicht der Grenzsteuersatz, sondern ob diese Bindung zur Lage passt.
Der Tausch
Die Basisrente, oft Rürup-Rente genannt, tauscht einen möglichen steuerlichen Vorteil heute gegen langfristige Bindung und später eine lebenslange Rente — kein Konto, das sich leeren lässt.
Heute
Beiträge können bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben angesetzt werden — abhängig von Steuer, anderen Altersvorsorgebeiträgen und Jahr.
Während der Laufzeit
Das Geld ist für die Rente bestimmt. Keine Entnahme wie bei einem Depot, kein Beleihung oder Verkauf als Summe.
Später
Aus dem Guthaben zum Rentenbeginn wird eine monatliche Rente gezahlt, solange die versicherte Person lebt. Die Höhe steht heute nicht fest.
Keine freie Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn
Passung prüfen
Keine automatische Eignung. Die Matrix auf der Seite zur privaten Altersvorsorge ordnet Basisrente neben anderen Wegen ein.
Selbstständige oder geringe gesetzliche Rente: eine lebenslange Zusatzrente kann relevant sein. Der Steuervorteil ist der zweite Satz.
Hoher Grenzsteuersatz heute und kein Kapitalbedarf vor dem Rentenbeginn — der Abzug kann spürbar sein, ersetzt aber keine Liquiditätsprüfung.
Monatliche Rente statt Summe ist bewusst gewählt. Die Rentenhöhe bleibt offen.
Haus, Betrieb oder Pause: Bindung ist der zentrale Einwand. Private Rentenversicherung kann Kapital vorsehen — die Basisrente nicht.
ETF- oder Fondsdepot bleibt verfügbar; dafür kein Sonderausgabenabzug wie hier und keine automatische lebenslange Rente.
Hinterbliebenenleistungen erfolgen als Rente, nicht als freie Summe — Grenze vor dem Steuersatz klären.
Steuervorteil und fehlende Flexibilität gehören gleich gewichtet in die Entscheidung.
Steuereffekt
Monatsbeitrag und illustrativer Grenzsteuersatz wählen. Nur Multiplikation — keine Steuererklärung. Rechnung im Browser.
Bei 100 € im Monat und 42,0 % illustrativ: Beitrag im Jahr 1.200 €. Steuereffekt 504 €. Nettobelastung 696 €. Keine zugesicherte Erstattung.
Jahresbeitrag über 30.826 € (Höchstbetrag 2026, § 10 Abs. 3 EStG, eine Person). Die Illustration kürzt nicht und prüft keinen verbleibenden Rahmen. Zusammen veranlagt: 61.652 €.
Grenzsteuersatz, Höchstbetrag, andere Altersvorsorgebeiträge, Erwerbsstatus und Steuerjahr. Der Rechner kennt nur die zwei eingegebenen Werte.
Gesetzlicher Rahmen
Beiträge zur Basisrente können zu 100 % als Sonderausgaben abgezogen werden, bis zum Höchstbetrag (seit 2023). Keine Zusage für die gezahlte Höhe.
2026: 30.826 € für eine Person, 61.652 € bei Zusammenveranlagung — zusammen mit anderen Altersvorsorgeaufwendungen. Versicherungsfreie Selbstständige nutzen den Rahmen oft voll; gesetzliche Rente und Versorgungswerk mindern ihn.
30.826 € im Jahr 2026
61.652 € zusammen veranlagt
Höchstbetrag 2026 für den Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen — Obergrenze, keine Empfehlung für einen Beitrag.
Annahmen. § 10 Abs. 3 EStG: Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, auf volle Euro aufgerundet. Dieselbe Zahl nennt der Produktflyer der ERGO Basis-Rente, Stand März 2026. Beiträge zur gesetzlichen Rente, zu einem Versorgungswerk und der steuerfreie Arbeitgeberanteil werden angerechnet. Für eine alleinstehende Person ist ein Einmalbeitrag von 60.000 € in diesem Jahr nicht in voller Höhe abziehbar. Keine Steuerberatung.
100 € bei 42 %
~58 € selbst gezahlt
In diesem Beispiel wären 42 € die Steuererstattung auf einen Sparbeitrag von 100 €. Der Beitrag wird zuerst in voller Höhe gezahlt; Erstattung kommt über die Steuer und nur soweit abziehbar.
Annahmen. Grenzsteuersatz von zum Beispiel 42 %, wie im Produktflyer der ERGO Basis-Rente, Stand März 2026. 100 − 42 = 58. Der Satz ist persönlich; Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der tatsächliche Grenzsteuersatz können abweichen. Nur soweit der Beitrag innerhalb des Höchstbetrags abziehbar ist. Keine Steuerberatung und keine Zusage. Die spätere Rente wird besteuert.
60.000 € Einmalbeitrag
Nettoaufwand ~36.000 €
Illustration mit 40 % Steuer auf den vollen Beitrag. Anfängliche monatliche Brutto-Rente von rund 314 €; bei 30 % Steuer im Rentenalter Netto-Rente von rund 220 €.
Annahmen. Vertragsabschluss mit 60 Jahren, Aufschubzeit 5 Jahre, ERGO Basis-Rente Balance, 100 % Fondsanlage MEAG AktienGlobal, angenommene Wertentwicklung 6 % im Jahr, jährlicher Steigerungssatz 0,7 %, Rentengarantiezeit 10 Jahre. Marketinginformation, Stand März 2026. Die 6 % sind eine Annahme der Beispielrechnung, keine Zusage. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für die Zukunft. Fonds können fallen. Rund 314 € und rund 220 € sind gerundete Illustrationswerte. 2026: Höchstbeitrag 30.826 € (alleinstehend) und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Einmalbeitrag 60.000 € für Alleinstehende nicht voll abziehbar. Keine Steuerberatung.
25 €
Mindestbeitrag monatlich; Einmalbeitrag ab 2.500 € (ERGO Basis-Rente, Flyer März 2026).
62–85
Rentenbeginn nach dem 62. Lebensjahr, spätestens mit 85 Jahren.
30.826 €
Höchstbetrag 2026, eine Person. Zusammen veranlagt 61.652 €.
Lebenslang
Auszahlung nur als monatliche Rente — keine Kapitaloption wie bei privater Altersvorsorge.
Mindestbeitrag, Rentenalter und Auszahlungsform: Produktflyer ERGO Basis-Rente, März 2026. Höchstbetrag: § 10 Abs. 3 EStG. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. Keine Steuerberatung.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für die eigenen Zahlen: Steuerberater.
Bindung über die Jahre
Monatsbeitrag, optional Startbetrag, Dauer und Satz 0–18 %. Trennung Beiträge und Wachstum — kein Vertragswert. Rechnung im Browser.
Über 20 Jahre bei 3,0 % im Jahr — frei gewählt. Beiträge 24.000 €. Wachstum 8.912 €. Summe 32.912 €.
Annahmen. Gleichbleibender Monatsbeitrag, optionaler Startbetrag, monatliche Verzinsung, keine Entnahmen, Kosten oder Steuer.
Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Prognose, keine Garantie, keine Beratung. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Eingaben werden nicht gespeichert.
Ablauf
Rentenversicherung mit steuerlicher Förderung. Produktbeispiel auf dieser Seite: ERGO Basis-Rente der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG. Keine Zusage auf eine bestimmte Rente.
01
Laufend, einmalig oder beides — Mindestbeitrag 25 € monatlich, Einmalbeitrag ab 2.500 €. Beiträge änderbar; Pausen bis 24 Monate (Elternzeit bis 36), Zuzahlungen ab 500 € laut Flyer.
02
Index, Balance oder Dynamik. Index: Sicherungsvermögen und Indexbeteiligung. Balance und Dynamik: Fonds und klassische Anlage — Fonds können fallen.
03
Sonderausgabe innerhalb des Höchstbetrags — Abziehbarkeit hängt von anderen Beiträgen und Grenzsteuersatz ab. Rente später steuerpflichtig.
04
Vertragsguthaben zum Beginn wird in monatliche lebenslange Rente umgewandelt. Beginn nach dem 62. Lebensjahr, spätestens im 85. Lebensjahr.
So geht es vor → — Erst verstehen. Dann entscheiden.
Produktbeispiel
Drei Anlagekonzepte im selben Vertrag; keine Empfehlung. Vermittlung als Ausschließlichkeitsvermittler der ERGO Beratung und Vertrieb AG gemäß § 34d Abs. 7 GewO — keine Marktauswahl für jede Basisrente in Deutschland.
Sicherheit vor Fondsanlage?
Was eine Garantie hier meint
Beitragsgarantie 100 % als Mindestkapital zur Verrentung ab 12 Jahren Laufzeit (Einmalbeitrag ab 5 Jahren).
Was nicht zugesagt ist
Keine zugesagte Wertentwicklung oder Rentenhöhe über das Mindestkapital hinaus.
Fonds und Sicherheit aufteilen?
Was eine Garantie hier meint
Schutz des klassischen Teils nach Bedingungen — keine Beitragsgarantie in Flyer-Beschreibung für Balance.
Was nicht zugesagt ist
Die Einmalbeitrags-Illustration rechnet mit Balance, 100 % MEAG AktienGlobal, angenommenen 6 % im Jahr — Annahme, keine Fondsempfehlung.
Größerer Fondsanteil?
Was eine Garantie hier meint
Beitragsgarantie 10–100 % wählbar — Anteil der Beiträge als Mindestkapital.
Was nicht zugesagt ist
Keine feste Wertentwicklung. Fonds können fallen.
Quelle: Produktflyer und Kurzinformation zur ERGO Basis-Rente auf ergo.de/basis-rente (Stand März 2026, Marketinginformation).
Auszahlung
Steuerliche Förderung und Bindung sind derselbe Vertrag: Kapital darf nicht frei ausgezahlt, übertragen, beliehen oder veräußert werden. Die Rente ist die Gegenleistung für den Abzug.
Keine freie Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn
Monatliche Rente lebenslang; optional Rentengarantiezeit oder Partnerrente laut Flyer — weiterhin Rente, keine Summe.
Leistungen als Rente, z. B. lebenslange Partnerrente aus dem Vertragsguthaben. Mitversicherung in den Bedingungen.
Beitragsbefreiung bei BU optional, Wartezeit 3 Jahre — kein Ersatz für eine eigene BU-Rente.
Zum Beginn rechnet der Rentenfaktor das vorhandene Guthaben in eine monatliche lebenslange Rente um. Höherer Faktor = höhere Rente bei gleichem Guthaben — das Guthaben selbst ist nicht zugesagt.
Marketinginformation nennt einen Dreifach-Vorteil — Art der Berechnung, keine Wachstumszusage. Die 6 % im Jahr gehören nur zur Einmalbeitrags-Illustration.
Garantierter Faktor wandelt Guthaben in lebenslange monatliche Rente um. Optional Rentenfaktor-Plus.
Bei Vertragsbeginn kalkulierte Lebenserwartung, festgeschrieben.
Zinssatz für Verrentung erst zum Rentenbeginn endgültig, mit Günstigerprüfung — Rechnungszins, keine Anlagerendite.
Beitragsgarantie schützt Beiträge als Mindestkapital unter genannten Fristen — kein Ersatz für Wertentwicklung. Bedingungen gehen vor.
Die Rente aus einer Basisrente ist steuerpflichtig. Der heutige Vorteil kehrt als Besteuerung der Rente zurück.
Flyer: steuerpflichtiger Anteil 86 % bei Rentenbeginn 2030; steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte bis 100 % ab 2058. Erträge in der Ansparzeit unterliegen nach Flyer nicht der Abgeltungsteuer — die Rente bleibt steuerpflichtig.
Individuelle Steuer gehört in steuerliche Beratung — diese Seite rechnet sie nicht aus.
Orientierung aus Produktflyer März 2026 und gesetzlicher Konstruktion. Kapitalauszahlung: private Altersvorsorge, nicht Basisrente.
Fragen
Nein — Tausch: möglicher Steuervorteil heute, Bindung, später lebenslange Rente. Zuerst prüfen, ob der Tausch zur Lage passt.
Nur im Beispiel: 100 € bei 42 % → 42 € Erstattung, ~58 € selbst getragen. Persönlicher Satz und Höchstbetrag entscheiden mit. Keine Steuerberatung.
Nein — Illustration: 60.000 € Einmalbeitrag, Abschluss mit 60, 5 Jahre Aufschub, Balance, 100 % MEAG AktienGlobal, 6 % im Jahr angenommen, 0,7 % Steigerung, 30 % Steuer im Alter, 10 Jahre Garantie. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für die Zukunft. Für Alleinstehende 2026 nicht voll abziehbar.
Nein. Nur lebenslange monatliche Rente — dafür kann der Beitrag steuerlich abziehbar sein.
Passend kann geprüft werden, wenn lebenslange Rente zur Lücke passt und Kapital bis dahin nicht gebraucht wird. Eher unpassend bei Summenbedarf, freier Entnahme oder Erbe als Kapital. Keine automatische Eignung.
Bis zum Höchstbetrag, mit anderen Altersvorsorgebeiträgen. 2026: 30.826 € und 61.652 € bei Zusammenveranlagung — steigt in der Regel jährlich.
Nein. Flyer: 86 % steuerpflichtig bei Beginn 2030; +0,5 Prozentpunkte pro Jahr, ab 2058 100 %. Gesetz kann sich ändern.
Kontakt
Kein Formular auf dieser Website. Calendly, Telefon, WhatsApp oder E-Mail — wie auf der Kontaktseite.