CapitalPath Impuls
Schwarz auf weiß
Warum ordentlich abgeheftete Versicherungsunterlagen wenig nützen, wenn nur eine Person das System kennt, und was das Notvertretungsrecht für Ehepartner abdeckt. Ein Impuls mit belegtem Zitat aus Goethes Faust.
Nilesh Kulkarni · CapitalPath
Denn, was man schwarz auf weiß besitzt, / Kann man getrost nach Hause tragen.
Der Gedanke
In Goethes „Faust“ kommt ein junger Student zu Mephisto, der in Fausts Gelehrtenmantel den Professor spielt, und will wissen, wie man richtig studiert. Als Mephisto ihm rät, fleißig mitzuschreiben, ist der Student sofort einverstanden: „Denn, was man schwarz auf weiß besitzt, / Kann man getrost nach Hause tragen.“ Goethe meint das spöttisch, denn der Eifer des jungen Mannes gilt eher dem Papier als dem Verstehen. Für Versicherungspolicen, Kontoverbindungen und Vollmachten stimmt der Satz trotzdem erstaunlich gut, mit einer Einschränkung: Das Papier hilft nur, wenn außer dir noch jemand weiß, wo es liegt.
In vielen Haushalten sind die Verträge sauber abgeheftet, und genau eine Person kennt das System. Fällt sie plötzlich aus, beginnt für alle anderen die Suche. Dazu kommt eine verbreitete Annahme, nämlich dass Verheiratete ohnehin füreinander handeln dürfen. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es tatsächlich ein Notvertretungsrecht für Ehepartner, laut Bundesjustizministerium aber nur in akuten Gesundheitsfragen, nur für Paare, die nicht getrennt leben, und höchstens für sechs Monate. Vermögensangelegenheiten umfasst es nicht, deshalb empfiehlt das Ministerium weiterhin eine Vorsorgevollmacht. Liegt keine vor, bestimmt ein Gericht eine Person für die rechtliche Betreuung, erklärt das Gesundheitsportal des Bundes.
In „Mein Ansatz“ gehört das zum Absichern. Ein Schutz, den im Ernstfall niemand findet, lässt sich auch nicht in Anspruch nehmen. Eine Übersichtsseite mit Versicherer, Vertragsnummer und Ablageort ist an einem Nachmittag erstellt. Die Frage, wer welche Vollmacht bekommt, verdient dagegen ein eigenes, ruhiges Gespräch.
Eine fiktive Geschichte
Die Personen und der Ablauf sind frei erfunden.
Sabine ist 49 und Physiotherapeutin, ihr Mann Jörg arbeitet als Vermessungstechniker. Um die Papiere kümmert sich seit zwanzig Jahren Jörg: zwei Ordner im Arbeitszimmer, beschriftet in seiner kleinen, schrägen Handschrift. Im März rutscht er auf einer nassen Kellertreppe aus und liegt mit einem komplizierten Bruch eine Woche im Krankenhaus. Am zweiten Tag fragt die Station nach seiner Zusatzversicherung für das Zweibettzimmer. Sabine weiß, dass es eine gibt, aber nicht, bei welcher Gesellschaft. Sie sitzt eine Stunde vor den Ordnern, bis sie die Police zwischen alten Kfz-Unterlagen entdeckt. Am Nachmittag ruft sie bei der Bank an, weil von Jörgs Konto eine Überweisung fällig ist, und erfährt freundlich, aber bestimmt, dass sie dafür eine Vollmacht bräuchte.
Als Jörg wieder zu Hause ist und das Bein hochlegen muss, setzen sich die beiden an einem Sonntagnachmittag an den Esstisch. Er diktiert, sie schreibt mit: jede Versicherung mit Gesellschaft, Vertragsnummer und dem Ordner, in dem die Unterlagen stecken, dazu die Bank, ihre beiden Rentenversicherungsnummern und die Telefonnummer der Hausärztin. Nach gut einer Stunde passt alles auf eine Seite. „Ich dachte immer, die Ordner erklären sich von selbst“, sagt Jörg. Sabine lacht. „Mir haben sie an dem Morgen gar nichts erklärt.“
Bei den Vollmachten merken sie schnell, dass sie an diesem Nachmittag nicht fertig werden wollen. Jörg möchte vorher seine Schwester Kerstin fragen, ob sie als zweite Vertrauensperson bereit wäre, und Sabine will sich erst in Ruhe einlesen. Also heften sie die Übersicht vorn in den ersten Ordner und lassen den Rest bewusst eine Woche liegen. „Nächsten Sonntag machen wir weiter“, sagt Jörg, „und bis dahin habe ich mit Kerstin gesprochen.“
Was das bedeutet
01
Ordentlich abgelegt ist erst die halbe Vorsorge. Mindestens eine zweite Person sollte wissen, wo die Unterlagen liegen und wie sie sortiert sind.
02
Eine einzige Übersichtsseite mit Versicherer, Vertragsnummer und Ablageort hilft im Ernstfall oft mehr als ein voller Ordner.
03
Das Notvertretungsrecht für Ehepartner gilt laut Bundesjustizministerium nur in Gesundheitsfragen, nur für nicht getrennt lebende Verheiratete und höchstens sechs Monate. Bankgeschäfte und andere Vermögensfragen deckt es nicht ab.
04
Wer welche Vollmacht bekommt, ist eine persönliche Entscheidung. Sie muss nicht zwischen Tür und Angel fallen, sollte aber einen festen Termin bekommen.
Weiterdenken
Quellen und weiteres Lesen
- Faust. Eine Tragödie, Szene „Studierzimmer“ (Schülerszene), Verse 1964 bis 1967 (öffnet in neuem Tab)
Johann Wolfgang von Goethe, Erstausgabe Tübingen 1808, digitalisiert im Deutschen Textarchiv · 1808 (abgerufen 10.10.2026)
- Ehegattennotvertretung: Wann dürfen Ehepartnerinnen und Ehepartner Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen? (öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · abgerufen 10.10.2026
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung (öffnet in neuem Tab)
gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit · Stand 05.04.2023 (abgerufen 10.10.2026)
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Kurz zur Einordnung
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