CapitalPath Impuls

Der Brief in der Schublade

Wer die eigenen Rentenansprüche nicht kennt, muss glauben, was andere erzählen. Warum eine Bestandsaufnahme vor jedem neuen Vertrag steht und wo die Zahlen schon liegen. Ein Impuls mit belegtem Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach.

Nilesh Kulkarni · CapitalPath

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Abstrakte Illustration: verstreute Blätter, deren Linien in einer geordneten Übersicht zusammenlaufen.

Wer nichts weiß, muß alles glauben.

Marie von Ebner-EschenbachQuelle → (öffnet in neuem Tab)

Der Gedanke

Marie von Ebner-Eschenbach, eine der großen Erzählerinnen des 19. Jahrhunderts, veröffentlichte 1880 eine schmale Sammlung von Aphorismen. In der Ausgabe ihrer Gesammelten Schriften von 1893 steht ganz vorn ein Satz aus sechs Wörtern: „Wer nichts weiß, muß alles glauben.“ Sie meinte damit keine Geldfragen, doch selten passt der Satz so gut wie bei der Altersvorsorge.

Was dabei meist fehlt, ist etwas recht Bescheidenes: der Überblick über das, was schon da ist. Wer die eigenen Ansprüche nicht kennt, ist auf Faustregeln angewiesen, auf die Erfahrung des Schwagers oder auf die eine Zahl, die irgendwo in einem Artikel stand. Dabei liegt vieles längst in der Post. Die Deutsche Rentenversicherung schickt ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr eine Renteninformation, sobald fünf Jahre mit Beitragszeiten zusammengekommen sind. Darin stehen die bisher erworbenen Ansprüche, eine Hochrechnung der Altersrente und der Betrag bei voller Erwerbsminderung. Zum richtigen Lesen gehört, dass alle Beträge brutto sind und die Hochrechnung den Kaufkraftverlust nicht einrechnet.

Für den Rest gibt es die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie bündelt gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche an einem Ort, ist freiwillig und kostenlos, die Anmeldung läuft über den Online-Ausweis und die Steuer-ID. Vollständig ist sie nur so weit, wie Anbieter angebunden sind; berufsständische Versorgungswerke oder die Beamtenversorgung etwa sind dazu nicht verpflichtet. In „Mein Ansatz“ ist das Verstehen der erste Schritt, und er beginnt oft mit den Unterlagen, die schon im Haus sind.

Eine fiktive Geschichte

Die Personen und der Ablauf sind frei erfunden.

Katrin ist 44 und arbeitet als Logopädin in einer Praxis. Auf dem fünfzigsten Geburtstag ihres Bruders landet das Gespräch irgendwann bei der Rente. Ihr Schwager erklärt, die gesetzliche Rente könne man in ihrem Alter ohnehin vergessen, eine Freundin schwört auf ihren Fondssparplan, und ein Nachbar rät, bloß nichts mehr abzuschließen. Katrin nickt bei allen dreien und fährt mit dem unguten Gefühl nach Hause, dass jeder recht haben könnte.

Am nächsten Vormittag sucht sie den Ordner mit der Aufschrift „Versicherungen“. Ganz hinten stecken die Renteninformationen der letzten Jahre, zwei davon noch ungeöffnet. Sie liest die aktuelle von vorn bis hinten, auch den Absatz über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, und merkt, dass die Zahl mit keiner der Behauptungen vom Vorabend etwas zu tun hat. Am Abend meldet sie sich mit ihrem Ausweis bei der Digitalen Rentenübersicht an und fragt alle Anbieter ab.

Ein paar Tage später steht dort eine Zeile, an die sie kaum noch gedacht hat: eine Direktversicherung aus ihrer ersten Stelle, die seit dem Wechsel vor zwölf Jahren beitragsfrei weiterläuft. Katrin ruft am nächsten Morgen bei der Versicherung an und lässt sich erklären, was aus dem Vertrag geworden ist. Über einen neuen Vertrag denkt sie erst nach, als sie weiß, was schon da ist.

Was das bedeutet

  1. 01

    Wer die eigenen Ansprüche nicht kennt, muss sich auf Faustregeln und fremde Erfahrungen verlassen. Eine Bestandsaufnahme bringt Zahlen auf den Tisch, die zum eigenen Leben gehören.

  2. 02

    Die Renteninformation kommt ab 27 jährlich, sobald fünf Jahre mit Beitragszeiten vorliegen. Ihre Beträge sind brutto, und die Hochrechnung rechnet den Kaufkraftverlust nicht ein.

  3. 03

    Die Digitale Rentenübersicht zeigt gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche kostenlos an einem Ort. Was dort fehlt, ist damit nicht verschwunden; manche Versorgungssysteme müssen sich schlicht nicht anbinden.

  4. 04

    Erst wenn klar ist, was schon da ist, lässt sich sinnvoll fragen, was fehlt. Deshalb steht das Verstehen vor jedem neuen Vertrag.

Weiterdenken

Quellen und weiteres Lesen

Hinweis zur Erstellung

Dieser Inhalt kann mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt sein.

Kurz zur Einordnung

Dies ist allgemeine Information und Orientierung, keine individuelle Beratung.

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